Die bürgerliche Justiz rehabilitiert Marine Le Pen

Die Entscheidung des französischen Berufungsgerichts, Marine Le Pen trotz ihrer Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder die Kandidatur für das Präsidentenamt zu ermöglichen, ist kein „Justizirrtum“. Sie zeigt vielmehr, wie der bürgerliche Staat funktioniert: Seine Institutionen verteidigen letztlich die Interessen der herrschenden Klasse. Unsere französische Schwesterorganisation Groupe Marxiste Internationaliste analysiert diese Entscheidung und ordnet sie in den Zusammenhang der Klassenjustiz ein. 

Die Redaktion

Die „Demokratie“ mildert das Urteil gegen eine verurteilte Veruntreuerin

Marine Le Pen ist bereits zum zweiten Mal – sowohl als Parteivorsitzende des Rassemblement National als auch als Europaabgeordnete – wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig gesprochen worden. Es geht um insgesamt 2,8 Millionen Euro. Dennoch hat das Berufungsgericht den Weg für ihre Kandidatur bei den Präsidentschaftswahlen freigemacht.

Le Pen war zunächst zu einer 45-monatigen Unwählbarkeit verurteilt worden, davon 30 Monate auf Bewährung. Nach Auffassung des Berufungsgerichts sei die seit dem 31. März 2025 vollzogene Anwendung dieser Sanktion bereits ausreichend gewesen, um den Schaden für die öffentliche Integrität zu beheben.

Mit einem Federstrich hat die bürgerliche Justiz Marine Le Pen damit politisch rehabilitiert.

Das Gericht begründet seine Entscheidung wie folgt:

«„… in einem Umfang, der mit den grundlegenden Rechten der Bürgerinnen und Bürger vereinbar ist. Eine gegenteilige Entscheidung würde den Grundsatz der Freiheit der Kandidatur verletzen – eine wesentliche Voraussetzung für den demokratischen Ausdruck des allgemeinen Wahlrechts.“ (Urteil des Berufungsgerichts vom 7. Juli)»

Von einer wirklichen „Freiheit der Kandidatur“ kann allerdings keine Rede sein. Dieses Recht steht faktisch nur den Parteien des Kapitals offen. Für die Präsidentschaftswahl 2027 dürfen die Wahlkampfkosten im ersten Wahlgang bis zu 16,8 Millionen Euro und in der Stichwahl bis zu 22,5 Millionen Euro betragen (Quelle: Élysée Scope). Hinzu kommen die erforderlichen 500 Unterstützungsunterschriften gewählter Mandatsträger sowie der privilegierte Zugang zu den großen Medien, die den Interessen der herrschenden Klasse verpflichtet sind.

Dass eine wegen organisierter Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilte Politikerin dennoch für das höchste Staatsamt kandidieren darf, spricht Bände. Es zeigt den verrotteten Charakter dieser bürgerlichen Demokratie, ihrer Republik und jener sozialen Klasse, deren Herrschaft beide sichern.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts macht zugleich deutlich, dass das Rassemblement National endgültig in den Kreis der anerkannten Regierungsparteien aufgenommen worden ist. Treffen mit den Spitzen des Großkapitals, Gespräche mit Botschaftern, Arbeitsessen und Konferenzen mit dem Unternehmerverband Medef – die französische Bourgeoisie hat die politischen Garantien erhalten, die sie verlangte. Sollte Marine Le Pen die Präsidentschaftswahlen im Mai 2027 gewinnen, ist sie bereit, ihre Interessen auch mit einer Regierung des RN zu verteidigen.

Der Präsident des Unternehmerverbandes Medef, Patrick Martin, formulierte dies am 15. April gegenüber La Gazette France bemerkenswert offen:

«„Können wir das Rassemblement National von unseren politischen Kontakten ausschließen? Natürlich nicht. Diese Partei verfügt über erhebliches Gewicht im Parlament. Für uns stellt sich nicht die Frage, wer uns sympathisch ist, sondern wer unsere Überzeugungen glaubwürdig vertreten wird.“»

Deutlicher lässt sich kaum ausdrücken, dass die französische Bourgeoisie längst bereit ist, dem Rassemblement National die Verantwortung für die Verwaltung des kapitalistischen Staates zu übertragen, sofern dies ihren Klasseninteressen dient.

Das Berufungsverfahren erspart Le Pen sogar die elektronische Fußfessel

Die Richterinnen und Richter der 36 französischen Berufungsgerichte gehören bereits zu den oberen Rängen jener Justiz, die eine tragende Säule des bürgerlichen Staates bildet. Ihre gesamte Laufbahn sorgt dafür, dass sie sich mit den Interessen der herrschenden Ordnung identifizieren.

Noch deutlicher zeigt sich dies beim Kassationsgerichtshof, an den Marine Le Pen Revision eingelegt hat. Dieses höchste Gericht verhandelt den Fall nicht erneut und prüft auch keine Beweise. Es entscheidet lediglich darüber, ob das geltende Recht von den Vorinstanzen korrekt angewandt wurde.

Bereits die Einlegung der Revision verschafft Le Pen einen erheblichen Vorteil: Da das Rechtsmittel aufschiebende Wirkung hat, muss sie die angeordnete elektronische Fußfessel vorerst nicht tragen.

Sollte der Kassationsgerichtshof das Urteil vom 7. Juli aufheben, müsste das Verfahren neu aufgerollt werden. Damit wäre Le Pen für mindestens weitere zwei Jahre vor den Folgen ihrer Verurteilung geschützt – ein Zeitraum, der ihr den Weg in den Präsidentschaftswahlkampf offenhalten würde.

Jean de La Fontaine brachte die Logik der Klassenjustiz bereits vor fast dreieinhalb Jahrhunderten auf den Punkt:

«„Je nachdem, ob ihr mächtig oder arm seid, werden die Urteile der Gerichte euch freisprechen oder verurteilen.“»

Dieser Satz hat bis heute nichts von seiner Aktualität verloren.

Die schmutzigen Hände greifen weiter in die öffentliche Kasse

Während die französische Justiz Marine Le Pen entgegenkommt, werden gleichzeitig neue Fälle bekannt, in denen das Rassemblement National öffentliche Gelder missbräuchlich verwendet haben soll.

Am 14. Juli wandte sich der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments an dessen Präsidium mit der Forderung, einen bereits festgestellten Verstoß möglichst geräuschlos zu bereinigen. Gegenstand war der Umgang der Fraktion Patrioten für Europa, deren Vorsitz Jordan Bardella innehat, mit europäischen Haushaltsmitteln.

Der Ausschuss stellte fest, dass die Fraktion zwischen dem 16. Juli und dem 31. Dezember 2024 insgesamt 277.079,80 Euro zweckwidrig verwendet hatte.

Obwohl dieser Verstoß ausdrücklich als bedauerlich bezeichnet wird, begnügte sich der Ausschuss mit der Feststellung, die Fraktion habe „alle erforderlichen Konsequenzen gezogen“ und sich bereit erklärt, den Vorgang im Haushaltsabschluss 2025 zu bereinigen (Le Monde, 16. Juli).

Möglich wurde diese Einigung durch das Zusammenwirken der Europäischen Volkspartei, der auch die konservativen Les Républicains angehören, und der Fraktion Patrioten für Europa, der das Rassemblement National angehört. Ziel ist es offensichtlich, die Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft zu entschärfen, die im Juli 2025 wegen des Verdachts auf Veruntreuung öffentlicher Gelder, Begünstigung und Untreue eingeleitet worden waren.

Bereits am 5. Juli hatte Mediapart über einen neuen Untersuchungsbericht berichtet. Darin werden unter anderem Zuschüsse an Organisationen aufgeführt, die nach den geltenden Regeln überhaupt nicht förderfähig waren – darunter Vereinigungen ehemaliger Mitglieder der faschistischen Organisation GUD.

Außerdem dokumentiert der Bericht Kommunikationsaufträge, die das Rassemblement National mit öffentlichen Geldern an ein Netzwerk von Unternehmen vergeben haben soll, deren Verantwortliche enge persönliche und politische Verbindungen zur sogenannten „GUD-Connection“ unterhalten. Zu den zentralen Figuren dieses Netzwerks zählt Frédéric Chatillon, der frühere Vorsitzende der faschistischen Groupe Union Défense.

Die Gewalt der Klassenjustiz

Während Politikerinnen und Politiker der Bourgeoisie trotz millionenschwerer Veruntreuung öffentlicher Gelder auf Milde und Nachsicht zählen können, geht die bürgerliche Justiz gegen Arme und Ausgegrenzte mit äußerster Härte vor.

So verurteilte das Strafgericht von Cahors am 13. Mai 2016 einen 18-Jährigen zu zwei Monaten Haft ohne Bewährung. Sein „Verbrechen“ bestand darin, in einem Haus in Figeac etwas Reis, Nudeln und eine Dose Sardinen entwendet zu haben. Die Eigentümerin hatte nicht einmal Anzeige erstattet. Der junge Mann lebte seit Beginn des Winters in einem Zelt.

Nur wenige Monate nachdem Christine Lagarde – damals Wirtschaftsministerin, heute Präsidentin der Europäischen Zentralbank – trotz ihrer Verurteilung in der Tapie-Affäre einer Gefängnisstrafe entgangen war, schickte das Strafgericht von Bordeaux einen Obdachlosen für 15 Tage ins Gefängnis. Sein Delikt: Lebensmittel im Wert von 20 Euro aus einem Supermarkt.

Dabei ging es im Fall Lagarde um 405 Millionen Euro öffentlicher Gelder. Die Richter sprachen lediglich von „Fahrlässigkeit“. Heute erhält sie als Präsidentin der Europäischen Zentralbank ein Jahresgehalt von rund 726.000 Euro.

Während der Corona-Ausgangssperren wurde ein obdachloser Mann zunächst wegen „Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkungen“ bestraft – obwohl er gar keine Unterkunft hatte. Anschließend verurteilte ihn das Strafgericht von Nantes zu zwei Monaten Haft ohne Bewährung, weil er ein Paar Schuhe gestohlen hatte. Seine Füße waren verletzt, die Schuhe waren für ihn eine Notwendigkeit. Noch im Gerichtssaal versuchte der Mann nach der Urteilsverkündung, sich das Leben zu nehmen.

Dasselbe Gericht verurteilte am 23. Januar 2023 einen jungen Leiharbeiter ohne festen Wohnsitz zu drei Monaten Gefängnis. Er war nachts in der Kantine der Gemeinde Nort-sur-Erdre angetroffen worden, wo er sich etwas zu essen zubereiten wollte. Der entstandene Schaden dürfte kaum vier Euro betragen haben. Anzeige erstattet hatte der Bürgermeister der Gemeinde.

Ganz anders behandelt die bürgerliche Justiz Vertreter der herrschenden Klasse.

Weder Jacques Chirac noch Alain Juppé mussten trotz der Veruntreuung von 2,2 Millionen Euro eine Haftstrafe verbüßen. Auch François Fillon blieb trotz der Veruntreuung von 1,8 Millionen Euro – darunter 900.000 Euro für die Scheinbeschäftigung seiner Ehefrau Penelope – vom Gefängnis verschont.

Patrick Balkany, verurteilt wegen Steuerbetrugs, Geldwäsche und Veruntreuung öffentlicher Gelder, ebenso wie Nicolas Sarkozy, der unter anderem wegen Korruption, illegaler Wahlkampffinanzierung und Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt wurde, mussten ebenfalls nicht die volle Härte erfahren, mit der die Justiz gegen Arme vorgeht.

Die bürgerliche Justiz misst mit zweierlei Maß. Für die Besitzenden kennt sie Milde, für die Besitzlosen Härte.

Nieder mit der Klassenjustiz!

  • Keine Bestrafung von Menschen, deren einziges „Verbrechen“ Armut, Hunger oder Kälte ist.
  • Keine Zwangsräumungen wegen Mietschulden. Alle leerstehenden Wohnungen und Gebäude müssen den Wohnungslosen und Bedürftigen zur Verfügung gestellt werden. Das bürgerliche Eigentumsrecht, das Gebäude leer stehen lässt, während Menschen auf der Straße leben, muss beseitigt werden.
  • Richterinnen und Richter dürfen keine unkontrollierbare Kaste bilden. Sie müssen von der Bevölkerung gewählt, jederzeit abwählbar und mit einem durchschnittlichen Arbeiterlohn bezahlt werden.

Das wären erste Schritte zu einer wirklichen Rechtsprechung im Interesse der Mehrheit.

Eine solche Justiz kann jedoch nicht innerhalb des kapitalistischen Staates entstehen. Sie setzt den Sturz der Herrschaft der Bourgeoisie und die Errichtung einer Arbeiterregierung voraus, die sich auf die revolutionäre Mobilisierung der Arbeiterklasse stützt – so wie es die Pariser Kommune und die Russische Oktoberrevolution von 1917 vorgemacht haben.

16. Juli 2026

Groupe Marxiste Internationaliste