Zur Verhaftung Puigdemonts in Deutschland: „Free, free Puigdemont !“

Free, free Puigdemont !“

So skandierten die Häftlinge der Justizvollzugsanstalt (JVA) Neumünster im nördlichsten Bundesland Deutschlands, Schleswig-Holstein, am 25. März 2018 bei Einlieferung des politischen Gefangenen Carles Puigdemont. Er war auf Bitten der spanischen Behörden von deutschen Polizeieinheiten auf einer Autobahnraststätte an der A7 bei Schleswig, auf seiner Rückreise von Finnland über Dänemark nach Belgien, festgenommen worden. Die spanischen Behörden waren ihm beständig gefolgt und wussten jederzeit über seinen aktuellen Aufenthaltsort Bescheid.

Herbst 2017: Polizeibrutalität in Katalonien

Damit hat sich, im Rahmen der innerimperialistischen Solidarität der EU, die Bundesrepublik Deutschland zum Erfüllungsgehilfen des spanischen repressiven Zentralstaates gemacht. Nun geht es darum, der Rechtsbeugung des spanischen Richters, der Puigdemont „Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Mittel“ vorwirft, eine deutsche Rechtsbeugung folgen zu lassen. Der Vorwurf der Rebellion kann selbst nach spanischem Recht nicht aufrecht erhalten werden, da am Tag des Referendums über die Unabhängigkeit Kataloniens keinerlei Gewalt verübt wurde. Auch wurde weder von Puigdemont noch von anderen Mitgliedern der damaligen katalanischen Regierung zu Gewaltakten aufgerufen. Nur dann wäre es nach deutschem Strafrecht (§ 81 StGB: Hochverrat gegen den Bund; § 82 StGB: Hochverrat gegen ein (Bundes-)Land) möglich, Puigdemont nach Spanien auszuliefern. Es obliegt nun dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig, diese Paragrafen so zu interpretieren, dass eine Auslieferung möglich wird. Als Hochverrat gemäß Paragraf 82 des Strafgesetzbuchs gilt zum Beispiel, wenn jemand versucht, durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt ein Teilgebiet aus der Bundesrepublik auszugliedern oder die verfassungsmäßige Ordnung dort abzuschaffen. Was unter „Gewalt“ zu verstehen ist, wird dort nicht erläutert. Einige Beobachter gehen davon aus, dass unter Umständen sogar ein Generalstreik dazu zählen kann.

Die staatliche Freiheitsberaubung Puigdemonts, der weder bei der Festnahme noch später im Gefängnis durch irgendwelche Aktivitäten auffiel, die seine Inhaftierung rechtfertigen könnten, wird eisern aufrecht erhalten. Dies, obwohl er über seine Anwälte sein persönliches Ehrenwort aktenkundig machen ließ, dass er bei einer Freilassung Deutschland nicht verlassen würde.

Erst am Dienstag nach Ostern, am 03.04.2018, beantragte die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein einen Auslieferungshaftbefehl für Puigdemont. Somit befand er sich schon 10 Tage in Haft („Festhaltegewahrsam“), ohne dass sich irgendetwas getan hätte. Bis heute, Donnerstag, 05. April 2018, hat das OLG Schleswig noch keine Entscheidung dazu getroffen. Dafür hat es laut Gesetz bis zu 60 Tage Zeit.

Eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft sagte, nach intensiver Prüfung des Europäischen Haftbefehls des Tribunal Supremo in Madrid vom 23. März 2018 sei man zu dem Ergebnis gelangt, “dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliegt, mit einer Durchführung des ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahrens zu rechnen ist und der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt”. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holsteins argumentiert, der Vorwurf der Rebellion beinhalte im Kern den Vorwurf der Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen. Dies finde eine vergleichbare Entsprechung im deutschen Strafrecht in den Paragrafen 81, 82 Strafgesetzbuch (Hochverrat). Eine wortgleiche Übereinstimmung der deutschen und spanischen Vorschriften sei insoweit gesetzlich nicht gefordert.

Doch von wem diese „gewaltsamen Ausschreitungen“ ausgehen könnten, wird nicht gesagt. Dabei, wie während des Referendums 2017 zu sehen, gab es solche nur von einer Seite: den Polizeieinheiten des spanischen Zentralstaates (Guardia Civil).

Der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko, meinte, die Festnahme sei eine „Schande“. „Puigdemont wurde auf Grundlage des EU-Haftbefehls festgenommen, weil er in Spanien wegen „Rebellion“ angeklagt ist.“ Rebellion sei aber kein europäischer Straftatbestand und gehöre nicht zu den 32 Delikten, nach denen auf Grundlage des EU-Haftbefehls ausgeliefert werden muss. Selbst der bürgerliche Politiker Wolfgang Kubicki (FDP-Vize), ein erfahrener Jurist, schloss daher in den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Montag, 26.03.18) aus, dass es zu einer Auslieferung wegen dieses Straftatbestands kommen wird. Eine Auslieferung aus anderen Gründen sei aber natürlich denkbar.

Bernd Riexinger (Bundessprecher DIE LINKE) hat das Oberlandesgericht in Schleswig aufgefordert, die Abschiebung jetzt noch zu stoppen. “Ich fordere die Freilassung von Puigdemont, da kein Straftatbestand vorliegt”, sagte Riexinger der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Dienstag, 03.04.18). Eine Abschiebung des katalanischen Ex-Regionalchefs wäre daher “ein fatales, politisches Signal – europaweit”.

In der Tat. Es hieße, das politische Strafrecht Deutschlands in einer Weise zu beugen, dass das Selbstverständnis des deutschen Staates als „demokratischer Rechtsstaat“ in Frage gestellt wird. Damit befände sich Deutschland in der Gesellschaft der EU-Staaten Polen und Ungarn, die beständig daran arbeiten, den letzten Anschein bürgerlich-demokratischer Rechtsstaatlichkeit zu beseitigen. Die Klassenjustiz zeigt wieder einmal ihr wahres Gesicht.

Derweil bietet Karl W. ter Horst, Pastor i. R., Puigdemont in seinem Haus in Ohne in der niedersächsischen Gemeinde Grafschaft Bentheim, in Anlehnung an das Kirchenasyl, einen von ihm finanzierten kostenlosen Aufenthalt an. Dabei steht er selbst dem Bestreben nach einer Unabhängigkeit Kataloniens vom spanischen Zentralstaat skeptisch gegenüber.

Das Angebot, in Ohne Zuflucht zu finden, gelte insbesondere dann, wenn eine Auslieferung beschlossen werde. „Ich bin seit 50 Jahren mit Katalonien verbunden und ich sehe es auch als Pflicht eines Christen, ihn aufzunehmen“, begründet der Pastor. Ohne sei ein guter Standort: „So kann er schnell wieder nach Belgien. Dort wurde er schließlich nicht verhaftet.“ Doch eigentlich müsste der Politiker auch wieder nach Spanien reisen können, um dort „in Ruhe verhandeln zu dürfen“.

Doch worüber könnte Puigdemont „in Ruhe verhandeln“? Nachdem ein erster Auslieferungshaftbefehl aufgehoben wurde, wurden am Freitag, den 30.03.2018, neue Haftbefehle für die ins europäische Ausland geflohenen Mitglieder der katalanischen Regierung erlassen. Offensichtlich schien man sich nun sicher zu sein, dass eine gezielte Festnahme in bestimmten Ländern der EU Sinn machen könnte. Denn für eine Verurteilung muss das Land der Festnahme über Strafgesetze für die von Spanien erhobenen Anklagepunkte verfügen. Würde Puigdemont danach etwa in Deutschland seiner Politik der Lostrennung Kataloniens vom spanischen Zentralstaat abschwören, könnte er für immer in Deutschland in Freiheit leben. Eine solche Selbstaufgabe kann natürlich kein „Verhandlungsziel“ sein. Was ihm also droht, sind 30 Jahre Haft in Spanien. Da hilft auch keine christliche Nächstenliebe.

Realistischer ist da schon Puigdemont selbst. Sein spanischer Anwalt Jaume Alonso-Cuevillas betonte am Dienstag im spanischen Radiosender RAC1, es handele sich hier “aufgrund der politischen Dimension und der Verletzung der Grundrechte (Puigdemonts) in dessen Heimatland um einen außerordentlichen Fall”. “Puigdemont ist sich darüber im Klaren, dass er ein politischer Gefangener ist und dass der spanische Staat alles versuchen wird, um ihn für alles zahlen zu lassen. Er ist darauf vorbereitet”.

Die letze verbleibende juristische Möglichkeit Puigdemonts in Deutschland wäre eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gerichtsurteil.

In Spanien selbst hat Puigdemont vor dem Obersten Gerichtshof in einem 85-seitigen Einspruch Widerspruch gegen den Vorwurf der Rebellion eingelegt. Am 1. Oktober (2017), dem Tag des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums, habe es keinerlei Gewalt gegeben – dies sei aber die Voraussetzung für den Vorwurf der Rebellion. Darüber hinaus forderte er das Gericht auf, Anschuldigungen zurückzuweisen, er habe öffentliche Mittel veruntreut.

Wir sehen: Solange man innerhalb der imperialistischen Ordnung bleibt und deren Mittel zur Herrschaftssicherung anerkennt, kommt man in ihr um. Wir fordern daher:

Freiheit für Puigdemont!

Freiheit für alle politischen Gefangenen! In Deutschland, in Europa – weltweit!

Das Recht auf Lostrennung Kataloniens vom spanischen Zentralstaat!

Das Selbstbestimmungsrecht aller unterdrückten Völker!

Die Abschaffung aller repressiven Gesetze und Institutionen, die nur der Herrschaftssicherung der Bourgeoisie dienen!

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker und aller Unterdrückten und Ausgebeuteten wird sich letztendlich nur in rätedemokratischen und sozialistischen Republiken vollenden lassen!

Aktuelle Erzänzung:

Puigdemont ist frei!

Puigdemont ist heute am Donnerstag, den 05. April 2018, unter Auflagen und gegen ein Kaution in Höhe von 75.000,- Euro freigekommen (Haftverschonung). Dazu das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig in einer Mitteilung:

“Der I. Strafsenat ist der Auffassung, dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der “Rebellion” die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist.”

Als Begründung heißt es weiter, dass das Puigdemont in Spanien zur Last gelegte Verhalten in Deutschland nicht strafbar wäre. In einem solchen Fall ist eine Auslieferung unzulässig. Der vergleichbare deutsche Straftatbestand des Hochverrats sei “nicht erfüllt, weil es an dem Merkmal der ‘Gewalt'” fehle, erklärte das Gericht zur Begründung.

Anders sei der Fall beim Vorwurf der Korruption in Form der Untreue gelagert. Dieser Auslieferungsgrund erweise sich nicht “als von vorneherein unzulässig”. Puigdemont kann aber unter Auflagen freikommen, weil der Vorwurf der Untreue nicht so schwer wiegt.

Dieser Aspekt könnte sich als bedeutend herausstellen, da Puigdemont nach europäischem Recht nach einer möglichen Auslieferung an Spanien dort nur wegen der Gründe angeklagt werden könnte, wegen denen er auch ausgeliefert wurde. Dann könnte er dort nicht mehr wegen Rebellion verurteilt werden. Auf Rebellion stehen in Spanien bis zu 30 Jahre Gefängnis.

Puigdemonts Unterstützer begrüßten die Entscheidung des Gerichts. “In Deutschland gibt es Gerechtigkeit”, schrieb Josep Costa, erster Vizepräsident des katalanischen Parlaments, auf Twitter. Er dankte den Menschen, die geholfen hätten, das Geld für die Kaution zusammenzubekommen.

Ob er am Ende tatsächlich von Deutschland an Spanien ausgeliefert wird, muss nun die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein entscheiden. Allerdings kann der Katalane gegen eine mögliche Auslieferungsentscheidung dann Beschwerde einreichen. Das Oberlandesgericht signalisierte auch, dass beim Vorwurf der Untreue “noch weitere tatsächliche Umstände zu klären und weitere Informationen einzuholen” seien. Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont der Gefahr einer “politischen Verfolgung” in Spanien ausgesetzt wäre, sah das Gericht nicht. Wie anders sind denn sonst das bisherige Verhalten und die bisherigen Maßnahmen seitens des spanischen Zentralstaates zu bewerten?

Weitere Auflagen sind im Übrigen, dass Puigdemont Deutschland nicht ohne Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft verlassen darf. Außerdem muss er sich regelmäßig einmal pro Woche bei der Polizei in Neumünster melden. Auch einen Wechsel seines Aufenthaltsortes innerhalb Deutschlands muss er unverzüglich bekannt geben.