Hofer – Diskonter für Gesetzesänderungen und Volksbefragungen

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Wer bei Hofer zuallererst an eine in Österreich (vor allem bei weniger kaufkräftigen Schichten) beliebte Diskonterkette denkt, muss vor dem Präsidentenwahltermin am 24.4.2016 ein bisschen umdenken. Mit Herrn Norbert Hofer steigt ein Diskonter ganz anderer Art in den Ring: Ein Billigbieter reaktionärer Sprüche, ein flaggezeigender Patriot, ein Mann, der schon heute darüber nachdenkt, wie er wohl Regierungen auflösen und andere zusammentrommeln könnte – und nun  denkt der Burschenschafter der “Marko-Germania” gar über eine Ausweitung des Verbotsgesetzes nach… Schau schau …

Mordssteher oder Umstürzler - das ist hier die Frage. Immerhin soll sich ja Österreich erheben.
Mordssteher oder Umstürzler – das ist hier die Frage. Immerhin soll sich ja Österreich erheben.

Mit dem Verbotsgesetz kennt sich der “pennal-conservative” Bursche (Selbstcharakterisieung der Marko-Germania) bestens aus. Für all jene, die das juristische Wissen nicht ganz so parat haben:  Das Verbotsgesetz wurde 1945 im Verfassungsrang in die Rechtsordnung übernommen. Es erklärte die NSDAP für aufgelöst und untersagte, sich “für die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen”. 1947 wurde das Gesetz erweitert: Wer versucht, eine NS-Organisation wiederherzustellen oder mit einer solchen Organisation in Verbindung zu treten, kann mit zehn bis 20 Jahren Haft bestraft werden, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung sogar mit lebenslang. 1992 erfolgte eine weitere Novellierung: wer die nationalsozialistischen Völkermorde oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit öffentlich leugnet, verherrlicht oder  rechtfertigt, muss (theoretisch, bei Verurteilung) mit Haftstrafen zwischen einem und zehn Jahren Haft rechnen.

Historisch gesehen ist das Verbotsgesetz ein Produkt der militärischen Niederlage des Naziregimes, vor allem durch den heldenhaften Kampf der sowjetischen Armee und der sowjetischen Werktätigen, die 1943 bei Stalingrad den Untergang des Nazireichs einläuteten. Das Verbotsgesetz, das in seiner Urform zugleich das Entnazifizierungsgesetz war, zeigt die Problematik der Situation nach dem 2. Weltkrieg: Die Arbeiterklasse war nach 12 Jahren Faschismus in Österreich und den Weltkrieg, in dem viele junge Proletarier an der Front umkamen, schwer geschwächt; Ansätze von Betriebsbesetzungen, der Bildung antifaschistischer Komitees, etc., wurden von den rechten Sozialdemokraten, der stalinistischen KP und den Besatzungsmächten unterbunden.

Das Verbotsgesetz sollte einerseits die  antifaschistischen Gefühle der radikalsten Schichten der österreichischen Werktätigen in “juristische Bahnen” lenken, andererseits den reformistischen und bürgerlichen Parteien die Gewissheit geben, dass ihr Versuch, den Kapitalismus unter bürgerlich-demokratischem Deckmantel wieder aufzubauen, nicht von Nazis (derer es bekanntlich mehr als genug gab) gefährdet würde, und weiters sollte den Besatzungsmächten auf dem Papier bewiesen werden, dass die österreichische Bourgeoisie und ihr Staatsapparat ohnehin antifaschistisch wären (und damit die Legende von Österreich als dem “ersten Opfer”des Nationalsozialismus  untermauern).

Arbeiterklasse und “gesetzlicher Antifaschismus”

Die Marxisten-Internationalisten haben keinerlei Vertrauen in den bürgerlichen Staat, seine Justiz und Polizei. Gegen faschistische Banden, gegen Streikbrecher und gegen gewalttätige Polizeischläger propagieren sie die Selbstverteidigung der Arbeiter, den Schutz von Demonstrationen und Kundgebungen durch Ordner oder, in zugespitzten Situationen, Arbeitermilizen.

In der heutigen Situation in Österreich haben die fortgeschrittenen Arbeiterinnen noch nicht die Möglichkeit, selbständig mit den Faschisten aufzuräumen, wenn sie aus ihren Löchern kriechen. Wir haben eine klare Haltung: Da das Verbotsgesetz ein ausdrücklich gegen den Nationalsozialismus gerichtetes Gesetz ist, das in gebrochener Form Ausdruck des Sieges über den Nazismus 1945 ist, muss es der bürgerliche Staat auch gegen Nazis anwenden.

Gleichzeitig müssen alle Illusionen von Reformisten oder Zentristen bekämpft werden, die im Verbotsgesetz sowas wie das “Universalwerkzeug” gegen den Faschismus erblicken. Dieses Gesetz richtet sich gegen eine Spielart des Faschismus, aber nicht gegen den Faschismus an sich. Daher ist es auch völlig zahnlos, die Anwendung des Verbotsgesetzes etwa gegen die Identitären zu fordern; Diese tun alles, um sich gegenüber den alten Schaftstiefelnazis abzugrenzen. Merke: Nicht jeder Faschist ist ein Nazi, aber jeder Nazi ist ein Faschist…

Womit wir zum Auftritt des Herrn Hofer kommen.

Hofer bastelt an einem “Extremismusgesetz”

Lassen wir einmal beiseite, dass der Bundespräsident keine Gesetze “machen” kann. Nun schlägt Herr Hofer also vor, das Verbotsgesetz auf “IS-Sympathisanten” auszuweiten. In einem Interwiev mit der “Kronen-Zeitung” (wo sonst), erklärt er laut Austria Presse Agentur APA:

“Die Ausweitung des Verbotsgesetzes um einen “IS-Paragrafen” hätte ein höheres Strafmaß zur Folge, erklärte Hofer nun. So soll die Betätigung für den IS wie eine Teilnahme an oder sonstige Unterstützung einer nationalsozialistischen Organisation mit einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren bedroht werden können. Österreichern, die für den IS gekämpft haben, soll auch die Staatsbürgerschaft aberkannt werden, fordert der FPÖ-Kandidat”.

Im September 2008 hatte der jetzige Präsidentschaftskandidat noch ganz anders geklungen: “Familiensprecher Norbert Hofer sagte bei einer Diskussion mit Jugendlichen am Mittwoch (Sept. 2008!), dass die ‘Bevölkerung gefragt werden soll, ob das Verbotsgesetz abgeschafft werden soll’. Zwar gestand er – Bezug nehmend auf die NS-Zeit – ein, dass das nicht irgendwas war, was damals passiert ist’, aber: 

[important]‘Ich bin für freie Meinungsäußerung. Es darf nicht verboten sein, darüber zu diskutieren.’ Wenn jemand zu den Verbrechen aus der Nazi-Zeit was zu sagen habe, ‘soll er es sagen dürfen’”. – derstandard.at/1220458452231/Hofer-kann-sich-Volksabstimmung-ueber-Verbotsgesetz-vorstellen[/important]

Am 4. 11. 2013 erklärte der damals zum 3. Nationalratspräsident gewählte Hofer dem “Kurier” zum Thema Verbotsgesetz:

[important]„Es gibt einen zweiten Bereich, der sich ein bisschen mit der Meinungsfreiheit spießt. Da muss man sich die Frage stellen: Wann ist unsere Demokratie so weit entwickelt, dass sie es aushält, wenn jemand etwas sehr Dummes sagt?“[/important]

Nun, wir alle wissen, dass immer wieder Funktionäre der FPÖ in Konflikt mit dem Verbotsgesetz kommen. Sei es, dass sie den Holocaust leugnen oder zum Geburtstag “Mein Kampf” schenken (so geschehen in der Steiermark 2010), sich mit Hakenkreuz-Tattoos ablichten lassen (wie ein FPÖ-Bezirksmandatar in Wien 2, 2009), dass bei FPÖ-Kundgebungen der Hitlergruß gezeigt wird … Da können wir uns gut erklären, dass Herr Hofer hier gewisse Probleme mit der “Redefreiheit” sieht.

Und nun – eine plötzliche Wende um 180°. Keine Aufweichung, keine Abschaffung durch “Volkes Stimme” – warum dieser Sinneswandel?

Die FPÖ versucht mit besonderer Energie, Terrorängste zu schüren – das ist der breite Rammbock, mit dem die Reaktionäre Ausländerfeindlichkeit, Hass gegen Flüchtlinge und eine weitere Stärkung staatlicher und privater Repressionskräfte (Schlagwort: “Bürgerwehren”) vorantreiben wollen. Was an den Stammtischen bejubelt wird dient dazu, das einzige deklarierte antinazistische Gesetz auszuhebeln. Was jetzt als “Kampf gegen den islamistischen Terror” angepriesen wird, geht in Richtung eines “Anti-Extremismusgesetzes”, wie es in Osteuropa reaktionäre und faschisierende Parteien in Ungarn, Polen, der Ukraine, Lettland, Litauen, Moldawien … durchgesetzt hatten, um “kommunistische Propaganda” und das Zeigen von historischen Symbolen der Arbeiterklasse zu illegalisieren.

Tatsächlich hat der bürgerliche Staat mehr als genug gesetzliche Instrumente, um echten oder angeblichen Terror zu bekämpfen. Alle verschärften Bestimmungen sind keine Mittel gegen den Terror, sondern Mittel zur weiteren Aushöhlung von demokratischen Freiheiten.

Kein normaler Mensch in Frankreich glaubt ernsthaft, dass der von Hollande am 13. November 2015 verhängte und dann von der Nationalversammlung verlängerte Ausnahmezustand eine wirksame Maßnahme gegen Terroranschläge ist; aber der Ausnahmezustand ist die Rechtfertigung für das Verbot von Demonstrationen gegen den Sozialabbau (Gesetz El Komri) oder gegen die Umweltzerstörung (Umweltgipfel im November 2015); oder den Hausarrest, der während des Klimagipfels über Umweltaktivisten verhängt wurde.

 

Die Wortmeldungen des Herrn Hofer müssen auf jeden Fall ernst genommen werden. Seine reaktionären Aussagen sind Wegmarken, welche die Pläne der FPÖ Richtung starker Staat erahnen lassen. Diese Pläne können und müssen verhindert werden – das geht aber nicht an der Wahlurne, das geht nur auf der Straße, in den Betrieben, in der Stadtteilen, wo man der reaktionären Propaganda entschieden entgegentreten muss.