12. Februar: Warum wir für einen gesetzlichen Feiertag sind

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Als Teil des Bündnis 12. Februar tritt die Gruppe KLASSENKAMPF dafür ein, dass der 12. Februar als Tag des Gedenkens an den bewaffneten Aufstand von Teilen des österreichischen Proletariats gegen den Faschismus im Jahr 1934 zum gesetzlichen Feiertag gemacht wird. Das heißt: der 12. Februar soll ein bezahlter, bundesweit arbeitsfreier Tag werden.

Der Kampf der entschlossensten Schichten des österreichischen Arbeiter*innenklasse war ein weltweites Fanal. Mit der Machtergreifung der italienischen Faschisten hatte weltweit der Vormarsch faschistischer Bewegungen begonnen. 1933 war in Deutschland der Nationalsozialismus zur Macht gelangt, ohne dass es (von wenigen lokalen Ausnahmen abgesehen) zu bewaffneten proletarischen Widerstandsaktionen gekommen war. Auch wenn die österreichischen Arbeiter*innen unterlagen – ihr heldenhafter Widerstand gegen das klerikalfaschistische Dollfuß-Regime und dessen Heer und Polizei , die Heimwehren, die Vaterländischen Sturmscharen und andere reaktionäre Banden begeisterte ihre Klassenbrüder und -schwestern nicht nur in Europa, auch in den beiden Amerikas und in Asien und ermutigte sie zum Kampf gegen die faschistische Welle.

Am Volksstimmefest 2023 hat das Bündnis 12. Februar bei einer Podiumsdiskussion die Argumente für den 12. Februar als Feiertag präsentiert. Moderiert von Anna Rosenberg (Bündnis) diskutierten Dagmar Schindler vom KZ-Verband, der Historiker und Politikwissenschaftler Georg Spitaler (Mitarbeiter des Vereins für Geschichte der Arbeiter*innenbewegung) und unser Genosse Kurt Lhotzky für das Bündnis 12. Februar über unsere Forderung.

Hier der Mitschnitt der gesamten Veranstaltung und der anschließenden Publikumsrunde.