Handel: Reallohnverlust als „Erfolg“ verkauft
Der Kollektivvertragsabschluss im Handel vom 24.11.2025 ist ein Musterbeispiel dafür, wie weit der ÖGB-Apparat inzwischen von den Lebensinteressen der Lohnabhängigen entfernt ist. In einer der größten Niedriglohnbranchen des Landes, in der Zehntausende unter der Armutsgefährdungsschwelle leben, wird das dritte Jahr in Folge ein Reallohnverlust unterschrieben – und die Gewerkschaftsspitze verkauft das Ergebnis als „nachhaltige Gehaltserhöhung“. Die Mindestgehälter steigen ab 1. Jänner 2026 um 2,55 %.
klassenkampf.net