Gegen Kopftuchverbot – für die Trennung von Religion und Staat! Wie unter dem Schleier der Emanzipation Pfaffenprivilegien zementiert werden sollen

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Außenminister Kurz: “Das Kreuz bleibt” – soviel zur “Neutralität” in Glaubensfragen.

Sie ist längst bei uns angekommen: Die Diskussion um religiös motivierte Maskeraden im Zusammenhang mit Frauenunterdrückung und Terrorismus. Dabei gehen die öffentlich geäußerten Meinungen in der Frage auseinander ob Kopftücher und weite dunkle Gewänder bis hin zur Vollverschleierung Symbol der Frauenunterdrückung oder Teil der persönlichen Freiheit jeder Frau sein sollen. Manche Diskutanten wollen hinter den religiös motivierten Maskeraden gar eine terroristische Gefahr lauern sehen.

Seit der Entstehung von Klassen findet Unterdrückung durch die jeweils herrschende Klasse bzw. die Kennzeichnung von Klassenzugehörigkeit auch im Bereich Bekleidung statt. So werden Sekretärinnen in den Chefetagen großer Unternehmen und Kundenberater im Finanzdienstleistungsbereich in Jeans und Schlabberpullis keine Akzeptanz finden. Im privaten Bereich ist Frauenunterdrückung keineswegs ausschließlich religiös motiviert. Ebenso wie muslimische Männer das Tragen von Kopftüchern oder Verschleierungen zur Beziehungsfrage erklären, tun dies Männer anderer Religionsgemeinschaften sowie Glaubenslose durch die Festlegung auf bestimmte Kleidungsstücke, Schuhe oder Haarlängen und -farben ihrer Partnerinnen. Frauen werden in Österreich und anderen entwickelten kapitalistischen Ländern von Kindesbeinen an dazu erzogen, den von der kapitalistischen Profitgesellschaft verordneten und medial propagierten Schönheitsidealen zu entsprechen. Ebenso wie nichtmuslimische Frauen das Streben nach dem Erreichen dieser Schönheitsideale als Teil ihres Selbstverständnisses betrachten, tun muslimische Frauen das mit dem Tragen von Kopftüchern oder Verschleierungen.

Man sollte bei jeder politischen Maßnahme den klassenspezifischen Zweck analysieren und der ist in dieser Frage dadurch gegeben, dass die herrschende Klasse versucht, auf Gesetzesebene durch die Verbreitung von Vorurteilen und Ressentiments die arbeitende Bevölkerung zu spalten und dadurch hinter „ihrer“, angeblich die Freiheit verteidigenden Regierung, zu scharen.

Nach unserer Auffassung muss man die Forderung nach einem Verschleierungsverbot im öffentlichen Raum zurückweisen:

Wir müssen die Freiheit sich so zu präsentieren, wie man sich selbst darstellen will, verteidigen, solange gesellschaftliche Interessen oder Individuen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Als Marxist_innen lehnen wir jede Form der Unterdrückung auf Grund der Herkunft, des Geschlechts und der Religionszugehörigkeit ab.

Das Argument, durch ein Verbot des Kopftuchs im öffentlichen Dienst und der Burka in jedem Umfeld Frauen in ihren Rechten unterstützen zu wollen, ist mehr als dünn, weil es in Wahrheit um ein Anpassen an eine konservativ-christlich-kapitalistische Leitkultur geht. Hier soll eine Scheinemanzipation durchgesetzt werden – und zwar von Kreisen, die nichts dagegen einzuwenden haben, dass der Zwang der kapitalistischen Konsumgesellschaft dazu führt, dass Frauen verzweifelt versuchen fit zu sein und Konfektionsgröße „S“ zu erreichen, um einem bestimmten Idealbild zu genügen, Die Beseitigung der Frauenunterdrückung kann nicht im Rahmen der bürgerlichen Gesetzgebung sondern nur durch die Beseitigung des dieser Unterdrückung zu Grunde liegenden kapitalistischen Gesellschaftssystems erfolgen. Wir treten für volle Religionsfreiheit bei strikter Trennung von Kirche und Staat ein.

Eine besondere Stellung in der öffentlichen Diskussion nimmt das Kopftuchtragen bzw. die Verschleierung von Mädchen im Kindergarten ein. Hier offenbart sich die gesamte Scheinheiligkeit der bürgerlichen Moral. Ausgerechnet das Tragen eines Kopftuchs soll im dringenden Verdacht stehen, dem Kindeswohl zuwider zu laufen. Ob dem so ist, sollen in Wien die Kindergartenpädagog_innen kontrollieren und nötigenfalls die Jugendämter informieren. In der Stadt Salzburg gibt es ebenfalls auf Verantwortung der SPÖ bereits ein Kopftuchverbot in den Kindergärten. Gleichzeitig finden sich täglich grippekranke Kinder in den Kindergärten ein, die mit fiebersenkenden Antibiotika vollgepumpt sind, weil ihre Obsorgeberechtigten nicht bereit sind, ihre Betreuungspflichten wahr zu nehmen oder aus Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes keinen Pflegeurlaub nehmen wollen. Gleichzeitig müssen Kinder in verrauchten Wohnungen leben, haben freien Zugang zu Zigaretten, Alkohol und Drogen und werden von den Obsorgeberechtigten dazu angehalten, diese zu konsumieren. Gleichzeitig werden Kinder sexuell missbraucht und körperlich misshandelt. Gleichzeitig werden von obsorgeberechtigten Elternteilen nicht obsorgeberechtigte Elternteile im Kampf um Unterhaltsansprüche dem Kind entfremdet. Gleichzeitig legitimiert der bürgerliche österreichische Staat Genitalverstümmelungen an Kindern und Jugendlichen. So wird bei gleichzeitigem Ignorieren all dieser dem Kindeswohl massiv schadender Missstände unter dem Deckmantel einer pseudofortschrittlichen pseudofeministischen Politik dem Alltagsrassismus der offen bürgerlichen Parteien mit dem Kopftuchverbot im Kindergarten Vorschub geleistet.

Es ist nicht ein Kampf gegen Frauenunterdrückung und islamofaschistischen Terror, den die politischen Eliten des Landes von sozialdemokratischen Lokalpolitikern über ÖVP Innen- und Außenminister bis hin zur FPÖ führen. Es ist ein Kampf für die Spaltung der Arbeiter_innenklasse in Österreicher und Nichtösterreicher, EU Bürger und Nicht EU Bürger, in Moslems und Nichtmoslems – also in so viele Teile wie nur möglich mit dem Ziel, die Politik der Beseitigung von Errungenschaften der Arbeiter_innenbewegung, der Erhöhung der Ausbeutung von Lohnarbeit effektiver zu gestalten. Den Kapitalistenknechten diese Masken der Scheinheiligkeit von den Fratzen zu reißen wird die weit schwierigere Aufgabe als Frauen und Mädchen davon zu überzeugen, dass Kopftuch und Nikab, Modediktat und Makeup nicht sein müssen.

Wieder ist es Sebastian Kurz, der als Speerspitze reaktionärer Ideologien in der Regierung den Mund am weitesten aufreißt: Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst – ja, die Kreuze raus aus Schulen und Gerichten – nein! Dankenswerterweise zeigt Kurz damit, dass die Kritik an dieser Regelung mehr als berechtigt ist, und dass sie einseitig (weibliche) Angehörige einer bestimmten Religionsgemeinschaft diskriminiert.

Dort, wo der Staat mit Hoheitsgewalt auftritt (Polizei, Gericht, Behörden als staatliche Entscheidungsträger, als Ausbildungs- und Erziehungseinrichtungen) hat jede Art von religiöser Symbolik keinen Platz, naturgemäß auch jede christliche (Kreuz, etc.).

Das individuelle Tragen von Kopftuch, Kreuz, Rastalocken, Tatoos, Piercing, Anzug oder Herrgottsschlapfen als Ausdruck und Abbild der Freiheit, sich seinem Lebensstil entsprechend zu kleiden, darf dadurch aber nicht angetastet werden.