DER BÜRGERLICHE ÖSTERREICHISCHE STAAT UND SEINE UNANTASTBAREN „UNABHÄNGIGEN“ INSTITUTIONEN

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Jetzt ist es also amtlich: Die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai 2016 muss wegen vom Verfassungsgerichtshof in 14 Bezirken festgestellter Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung von Briefwahlstimmen wiederholt werden. Die Verfehlungen waren in allen Bezirken recht ähnlich: Briefwahlkuverts wurden zu früh geöffnet und/oder zu früh ausgezählt und/oder nicht in Anwesenheit der Wahlbeisitzer geöffnet und/oder ausgezählt. Die Gründe dafür sind einfach wie menschlich nachvollziehbar zugleich. Wer bereits den ganzen Sonntag im Wahllokal verbracht hat, will eben die Prozedur zumindest am Montag abkürzen.

Weder der Verfassungsgerichtshof noch eine Partei hat von Wahlmanipulation gesprochen – wohl wissend, dass die Unregelmäßigkeiten genannten Schlampereien auch bei vergangenen Wahlen, für die die Einspruchsfrist längst abgelaufen ist, gelebte Praxis waren. So blieb es der FPÖ, die etwa beim Verbotsgesetz für eine großzügige Interpretation plädiert vorbehalten, bei dem vorliegenden knappen Wahlergebnis von ca. 30.000 Stimmen Überhang für Van der Bellen die Wahl anzufechten und damit Einspruch gegen die gelebte Praxis der Briefwahlstimmenauszählung zu erheben.

Sämtliche in den bürgerlichen Medien vertretenen Parteien, Organisationen und Einzelpersonen akzeptieren die Entscheidung des „unabhängigen“ Verfassungsgerichtshofs und erklären sie für unantastbar. Wer ein eingefleischter Anhänger des bürgerlichen Staates ist, wird sich davor hüten, dessen Klassencharakter zu thematisieren.

Der Staat ist und bleibt ein Unterdrückungsinstrument der herrschenden Klasse, das ist in unserer Epoche die Kapitalistenklasse. In Vergegenwärtigung dieser Erkenntnis erscheint die erfolgreiche Wahlanfechtung der FPÖ in einem neuen Licht. Aktuell ist die FPÖ die stärkste Fraktion in der bürgerlichen österreichischen Demokratie. Das Fehlen von Neuwahlen auf Bundesebene und die katastrophalen Umfragewerte der ÖVP sind die einzigen Gründe dafür, warum die FPÖ noch immer in Opposition ist. Norbert Hofer war dazu auserkoren, die Regierungsambitionen der FPÖ als Bundespräsident mit den entsprechenden Amtskompetenzen zu fördern.

Die „Unabhängigkeit“ seiner Institutionen ist ein Märchen, das der bürgerliche Staat gern bemüht, wenn es darum geht, die Interessen der stärksten Fraktion der herrschenden Kapitalistenklasse durchzusetzen. Die FPÖ wollte eine Wiederholung der Stichwahl und der Verfassungsgerichtshof hat diesem Wunsch entsprochen.

Willkommen in der kapitalistischen Normalität!

Für die Reprise der Stichwahl kommen weiterhin beide bürgerliche Kandidaten für lohnabhängige Menschen nicht in Frage.

Der Kapitalismus ist und bleibt für uns keine Wahl!